Pflichtangaben in einer Rechnung

Zuletzt aktualisiert:
19. Juli 2022

Rechnungen sind ein fester Bestandteil im Arbeitsalltag eines Unternehmers. Wussten Sie, dass jedes Jahr über 210 Millionen falsche Rechnungen verschickt werden? Der Grund sind meist fehlende Pflichtangaben, mit fatalen Folgen: Der Betriebsprüfer streicht den Vorsteuerabzug, was für kleine Unternehmen und Selbstständige existenzgefährdend sein kann!

Daher ist es wichtig, sich auf die Richtigkeit einer Rechnung verlassen zu können. Hier erfahren Sie, welche Pflichtbestandteile in einer Rechnung nicht fehlen dürfen.

Die Definition einer Rechnung ist im § 14 des UStG deutlich gemacht: “Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. [...] Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln.”

Pflichtbestandteile

Die folgenden Angaben sind in einer Rechnung absolute Pflicht:

  • Firma, Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr des Unternehmens
  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Liefer- oder Leistungsdatum
  • Angaben über Art und Anzahl der Waren bzw. Art und Dauer der Dienstleistung
  • Nach Umsatzsteuersätze aufgeschlüsselte Rechnungsbeträge
  • Der im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuerbetrag
  • Gründe für eventuelle Umsatzsteuerbefreiungen

Freiwillige Angaben

Nachfolgend einige Angaben, die nicht vorgeschrieben sind, wir aber empfehlen mit auf die Rechnung zu nehmen:

  • Kontoverbindung
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse, für die Klärung von Rückfragen
  • Zahlungsbedingungen
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